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HAUSPILOT · INFORMATION & HILFE

Nutzung & Verträge

Hinweise zur Nutzung von HausPilot

Verbraucherinformationen: Preise und Vertragsschluss

HausPilot steht auch privaten Vermietern offen. Die aktuelle Tarifvorschau enthält keine Bestellfunktion für ein kostenpflichtiges Abonnement. Vor einem künftigen kostenpflichtigen Abschluss müssen insbesondere Leistungsumfang, Gesamtpreis einschließlich anfallender Steuern, Laufzeit, Kündigungsbedingungen und die erforderlichen Verbraucherinformationen feststehen. Ein vorgemerkter Tarifwunsch ist keine kostenpflichtige Bestellung.

Widerruf und Kündigung

Wenn dir für einen Vertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, kannst du es durch eine eindeutige Erklärung gegenüber dem Betreiber ausüben, beispielsweise per E-Mail an support@hauspilot-verwaltung.de oder postalisch an die im Impressum genannte Anschrift. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Die gesetzliche Widerrufsfrist beträgt grundsätzlich 14 Tage; ihr Beginn und mögliche Ausnahmen richten sich nach dem konkreten Vertrag und der vorgeschriebenen Belehrung.

Diese allgemeinen Hinweise ersetzen keine auf einen konkreten Vertrag abgestimmte Widerrufsbelehrung. Für die aktuelle Produktvorschau wird kein vorzeitiger Verzicht auf Verbraucherrechte verlangt. Die Funktion „Kündigungswunsch vormerken“ speichert einen internen Wunsch und ist keine verbindliche Kündigungserklärung. Bestehende gesetzliche Möglichkeiten für Widerruf und Kündigung bleiben erhalten; du kannst dich dafür unmittelbar an support@hauspilot-verwaltung.de wenden.

§ 355 BGB und § 312g BGB.

Verwaltungsdaten im Auftrag

Die Nutzung eines Kontos ersetzt keine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. Sofern HausPilot personenbezogene Daten für eine andere Verwaltung verarbeitet, sind insbesondere Weisungen, Unterauftragnehmer, Vertraulichkeit, Schutzmaßnahmen sowie Rückgabe und Löschung gesondert zu regeln.

Die rechtliche Einordnung eines künftigen entgeltlichen Angebots, erforderliche Verbraucherinformationen und gegebenenfalls Widerrufs- oder Kündigungsfunktionen müssen zu dessen tatsächlicher Ausgestaltung passen. Eine Tarifvormerkung ist keine Umsetzung dieser Anforderungen.